Markenschutzmonitoring
Produktpiraterie im Internet?
Überwachung von Produkten von Urheberrechtsverstoß aufgrund von Nutzung Bildmaterial über Musik als MP3 bis hin zum Kinofilm: Was digitalisiert werden kann, ist in Gefahr, unberechtigt reproduziert zu werden. Internetwacht Monitoring hilft bei der Ermittlung und Dokumentation, auch, wenn die Betreiber der Plattformen im Ausland stehen.
Internetwacht verwendet neben dem Know-How Software zur Analyse von Suchmaschinen. Sie erhalten eine ausführliche Dokumentation.
Internetwacht ergänzt die Ergebnisse um wichtige manuelle Hinweise. Die Analysen werden monatlich oder nach Absprache durchgeführt.
Lassen Sie nicht zu, dass Ihr Eigentum umhergereicht wird!
Monitoring Markenschutz
| Je Artikel: Ganzjähriges Monitoring in Suchmaschinen und Sozialen Netzwerken, Bericht im PDF-Format. Benennung der Veröffentlicher und Beantragung von Löschung bei File-Sharing-Anbietern enthalten. | Auf Anfrage. Das erste Monitoring erfolgt kostenlos. Wir machen uns ein Bild vom Aufwand, und Sie sich von unserer Arbeit. |
Unverbindliche Anfrage senden!
Wie schütze ich meine Marke?
Markenschutz
Markenschutz wird durch das Deutsche Marken- und Patentamt gewährleistet. Eine einfache Übersicht bietet die Website des Deutschen Marken- und Patentamts. Es finden sich Formulare zum Download wie auch Erklärungen zur Vorgehensweise, wenn man etwa mittels des DMP einen Schutz in der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) stellen möchte.
Was ist zu schützen?
- Wortmarke
- Bildmarke, Wort-/Bildmarke
- dreidimensionale Marke
- Hörmarke
- Kennfadenmarke
- Sonstige Markenform
Wortmarken sind Marken, die aus Wörtern, Buchstaben, Zahlen oder sonstigen Schriftzeichen bestehen, die sich mit der vom DPMA verwendeten üblichen Druckschrift darstellen lassen. Bildmarken sind Bilder, Bildelemente oder Abbildungen (ohne Wortbestandteile). Wort-/Bildmarken bestehen aus einer Kombination von Wort- und Bildbestandteilen, oder aus Wörtern, die grafisch gestaltet sind. Dreidimensionale Marken sind gegenständliche Marken. Sie bestehen aus einer dreidimensionalen Gestaltung. Hörmarken sind akustische, hörbare Marken, also Töne, Tonfolgen, Melodien oder sonstige Klänge und Geräusche. Weniger bekannt sind Kennfadenmarken. Farbige Streifen oder Fäden, die auf bestimmten Produkten angebracht sind, werden so bezeichnet.
Absolute Schutzhindernisse
Das DPMA überprüft die Markenanmeldung auf absolute Schutzhindernisse. Ob eine Marke gegen relative Schutzhindernisse verstößt, das heißt, ob sie Schutzrechte Dritter verletzt, wird nicht geprüft.
Eine Marke kann nur eingetragen werden, wenn keine absoluten Schutzhindernisse bestehen. Absolute Schutzhindernisse sind beispielsweise:
fehlende Unterscheidungskraft
für die allgemeine Benutzung freizuhaltende beschreibende Angaben
ersichtliche Irreführungsgefahr
in der Marke enthaltenes Hoheitszeichen
Verstoß gegen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung
Vom Schutz ausgeschlossen sind somit zum Beispiel Zeichen, die sich nicht graphisch darstellen lassen, denen jegliche Unterscheidungskraft fehlt, die die betreffenden Waren und Dienstleistungen lediglich beschreiben.
Ausschließliches Recht
Mit der Eintragung der Marke erwirbt der Inhaber das alleinige Recht, die Marke für die geschützten Waren und/oder Dienstleistungen zu benutzen. Gegen Verletzer seines Markenrechts kann der Markeninhaber Unterlassungsansprüche beziehungsweise Schadenersatzansprüche geltend machen.
Marken können gekauft und verkauft werden. Der Inhaber kann Dritten ein Nutzungsrecht an seiner Marke einräumen (Markenlizenz).
Quelle: http://www.dpma.de/marke/markenschutz/index.html





